Ärztlich begleitetes Heilfasten

Der Begriff „ Heilfasten“ wurde 1935 von dem Arzt Otto Buchinger (1878-1966) eingeführt. Er bezeichnet nicht nur den freiwilligen temporären Nahrungsverzicht, sondern ist ein ganzheitliches interdisziplinäres therapeutisches Konzept, das auch spirituelle und mitmenschliche Dimensionen mit einbezieht. Somit betrifft Heilfasten den Menschen in seiner Einheit von Körper, Seele und Geist.

Beim Buchinger – Fasten werden neben Wasser auch Kräutertees, Gemüsebrühe und Säfte verabreicht. Andere Zusätze wie zum Beispiel Molke und Getreideschleime können zusätzlich angeboten werden.
Das Buchinger – Heilfasten legt auch Wert auf die Harmonie zwischen Bewegung und Entspannung und das Unterbrechen der alltäglichen Verhaltensmuster.

Die Fastentherapie kann bei einer großen Vielfalt an Krankheitsbildern eingesetzt werden, denn sie greift in viele Stoffwechselvorgänge und somit in verschiedenste Organsysteme sowie die Psyche ein.

Heilfasten und Schmerz

„Heilfasten hilft gerade Arthrose-Patienten nachweisbar. Die Schmerzen in den Gelenken verringern sich, die Gelenkfunktion verbessert sich und das Wohlbefinden der Patienten steigt.“

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Kompetenzzentrums Naturheilverfahren des Universitätsklinikums Jena (UKJ), in der die therapeutische Wirksamkeit einer ambulanten Fastenkur auf den Schmerz, die Gelenkfunktion und die Befindlichkeit bei Patienten mit Knie-, Hüft und Fingergelenksarthrose untersucht wurde.

Heilfasten und Tumorwachstum

Neueste Studien belegen eine Verhinderung des Tumorwachstums während des Fastens. Nach tierexperimentellen Befunden scheint das Fasten eine vergleichbare Wirkung wie eine Chemotherapie zu haben. Die Glukose, der Hauptnährstoff der Krebszelle wird zur Mangelware und die Insulinsenkung führt zur Reduktion des IGF1 (Insulinlike growthfactor), der unter anderem für das Tumorwachstum verantwortlich ist.

Allerdings muss bei onkologischen Patienten die Indikation zum Fasten sorgfältig ärztlich gestellt werden. Kontraindikationen wie z.B. eine krankhafte Abmagerung oder eine krankheitsassoziierte Mangelernährung sind zu beachten.